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Ablassordnung für die Armen Seelen im November

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Im November gedenkt die Kirche besonders den Armen Seelen im Fegefeuer. Das Fegefeuer ist ein Zustand oder Läuterungsprozess nach dem irdischen Tod, den diejenigen durchlaufen müssen, die zwar das ewige Heil im Himmel erlangen, aber noch einer Läuterung bedürfen, um in die ewige Seligkeit eintreten zu dürfen. Die Menschen können für die Armen Seelen im Fegefeuer beten. Dadurch kann die Reinigung beschleunigt bzw.  abgekürzt werden. Beten wir also für unsere verstorbenen Familienangehörigen, Freunde und Bekannten.

So steht schon in der heilgen Schrift: “Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstobenen zu beten.” (Makab. 12,46)

Ablassordnung

Nachstehend die aktuelle Ablassordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie weitet Rom die Möglichkeit der Ablässe für die Armen Seelen auf den ganzen Monat November aus:

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Bild: Text im Sockel des Friedhofkreuzes in Oberbüren, Schweiz

an acht frei wählbaren Tagen innerhalb des Monats November:

am 2. November (Allerseelen):

für die Alten und Kranken:

Es gelten die folgenden üblichen Bedingungen:

Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt dennoch einen Teilablass.

Quellen: Enchiridion Indulgentiarum (1986): Normen 17 und 23; Ablässe Nr. 13 und 67, Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 27.10.2021 (Kard. Mauro Piacenza)