Im November gedenkt die Kirche besonders den Armen Seelen im Fegefeuer. Das Fegefeuer ist ein Zustand oder Läuterungsprozess nach dem irdischen Tod, den diejenigen durchlaufen müssen, die zwar das ewige Heil im Himmel erlangen, aber noch einer Läuterung bedürfen, um in die ewige Seligkeit eintreten zu dürfen. Die Menschen können für die Armen Seelen im Fegefeuer beten. Dadurch kann die Reinigung beschleunigt bzw. abgekürzt werden. Beten wir also für unsere verstorbenen Familienangehörigen, Freunde und Bekannten.
So steht schon in der heilgen Schrift: “Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstobenen zu beten.” (Makab. 12,46)
Ablassordnung
Nachstehend die aktuelle Ablassordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie weitet Rom die Möglichkeit der Ablässe für die Armen Seelen auf den ganzen Monat November aus:
[2]an acht frei wählbaren Tagen innerhalb des Monats November:
- Besuch eines kirchlichen Friedhofes
- Irgendein Gebet für die Verstorbenen verrichten
am 2. November (Allerseelen):
- Besuch einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle
- Ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten für die Armen Seelen
- Dieser Ablass kann wahlweise auch bereits am 31. Oktober oder am 1. November gewonnen werden.
für die Alten und Kranken:
- Sie können die oben genannten Ablässe auch von zu Hause aus gewinnen, wenn sie sich geistig mit den übrigen Gläubi gen im Gebet für die Armen Seelen verbinden.
- Dies gilt auch für Personen, die aus einem anderen schweren Grund ihr Zuhause nicht verlassen können, um den Friedhof zu besuchen.
Es gelten die folgenden üblichen Bedingungen:
- die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen
- Gnadenstand (wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes)
- Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher (1 Beichte genügt)
- hl. Kommunion (1 Kommunion pro Ablass, möglichst am Tag des Ablasses)
- zusätzliches Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (z.B.: 1 Vater unser, 1 Gegrüsst seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater)
- keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden)
Wer eine Bedingung nicht oder nicht vollkommen erfüllt, gewinnt dennoch einen Teilablass.
Quellen: Enchiridion Indulgentiarum (1986): Normen 17 und 23; Ablässe Nr. 13 und 67, Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 27.10.2021 (Kard. Mauro Piacenza)
